Drogenbeauftragte
Mortler sieht bei Cannabis ungeklärte Fragen
Die vom BMG geförderte Studie zu Potenzial und Risiken von Cannabis mahnt vor allem im medizinischen Einsatz mehr Forschung an.
Veröffentlicht:BERLIN. Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Substanz in Europa: Über ein Viertel der EU-Bürger (15 bis 64 Jahre) – das entspreche 87,7 Millionen Menschen – hätten in ihrem Leben bereits Erfahrung mit Cannabis gemacht. So das Ergebnis der vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Studie "Cannabis: Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse" (CaPRis). Doch während die Folgen des Konsums zu Rauschzwecken gut erforscht sind, fehlt es für den breiteren medizinischen Einsatz noch an Studiendaten. "Die Möglichkeiten des medizinischen Einsatzes sind bisher auf bestimmte Indikationen begrenzt", sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler.
Für die Studie, deren Ergebnisbericht am 28. November veröffentlicht wurde, haben Forscher des Uniklinikums München über 2100 wissenschaftliche Publikationen ausgewertet. Dabei konnten sie vor allem die Risiken eines Konsums zu Rauschzwecken herausarbeiten. So sei ein früher Beginn (vor dem 15. Lebensjahr) und häufiger Konsum in der frühen Adoleszenz mit geringerem Bildungserfolg assoziiert. Über alle Altersgruppen hinweg erhöhe sich bei hoher Komsumintensität die Häufigkeit für das Auftreten psychotischer Störungen um das 2,0 bis 3,4-fache.
Zudem erhöhe chronischer Cannabiskonsum das Risiko für respiratorische Symptome. "In der öffentlichen Debatte werden die Folgen des Konsums zu Rauschzwecken von Cannabis häufig verharmlost", so Mortler. Sie fordert daher. "Wir müssen auf jeden Fall intensiver über die Gefahren des Cannabiskonsums aufklären und die medizinische Versorgung cannabisabhängiger Menschen verbessern."
Für den medizinischen Einsatz konnten die Forscher indes nur einen Nutzen bei der Indikation "Übelkeit und Erbrechen bzw. Appetitstimulation" bei chemotherapeutisch behandelter Krebserkrankung und HIV/AIDS, bei der Behandlung von Schmerzpatienten so wie Patienten mit Multipler Sklerose – und bei letzteren nur eine subjektive Besserung bei Spastizität – herausarbeiten. Aufgrund fehlender Evidenz sei derzeit keine Aussage über eine vielfältigere Indikationsstellung möglich, heißt es. Allerdings würden bereits intensive Forschungsprojekte laufen.
Im Januar dieses Jahres hat der Bundestag einer Novelle des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt. Seit März können Ärzte Hanf als verschreibungspflichtiges Medikament in bestimmten Fällen zu Lasten der Kassen verordnen. Der Konsum von Cannabis zu Genusszwecken ist hingegen nach wie vor umstritten. Im Rahmen der letztendlich gescheiterten Sondierungsgespräche für eine Jamaika-Koalition hatten Grüne und FDP eine Liberalisierung der Regelungen auf die Agenda gehoben.(reh)