Regress
Verordnung im Einzelfall begründen
Das Rezeptieren eines Medikaments, das nicht zulasten der GKV verordnet werden darf, muss ein Arzt genau begründen. Sonst droht ein Regress.
Das Rezeptieren eines Medikaments, das nicht zulasten der GKV verordnet werden darf, muss ein Arzt genau begründen. Sonst droht ein Regress.
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