Schmerzlinderung

Cannabis auf Rezept könnte 2017 kommen

Cannabis auf Kosten der Krankenkassen: Das plant die Bundesregierung für Schwerkranke zur Schmerzenslinderung. Voraussetzung soll eine ärztliche Verordnung sein. Darf man dann auch selbst Hanf anbauen?

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Zur Schmerzlinderung bei Schwerkranken will die Bundesregierung Cannabis auf Rezept erlauben. Das Gesetz könnte 2017 in Kraft treten.

Zur Schmerzlinderung bei Schwerkranken will die Bundesregierung Cannabis auf Rezept erlauben. Das Gesetz könnte 2017 in Kraft treten.

© Opra / Fotolia

NEU-ISENBURG. Wenn Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Recht behält, werden schwerkranke Patienten spätestens im Frühjahr 2017 die Möglichkeit haben, Cannabis vom Arzt auf Kassenrezept (BtM-Rezept) verordnet zu bekommen. Denn spätestens zu diesem Zeitpunkt, hat Gröhe jedenfalls im Mai postuliert, wird das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft treten.

Den Anfang zumindest hat das Kabinett gemacht und den Gesetzentwurf beschlossen. Vorangegangen waren ein langer politischer Diskussionsprozess und langwierige juristische Auseinandersetzungen um Ausnahmegenehmigungen für den Eigenanbau von Medizinalhanf durch schwerkranke Patienten.

Schließlich entschied Anfang April dieses Jahres das Bundesverwaltungsgericht, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem an Multipler Sklerose erkrankten Mann eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau erteilen muss.

Eigenanbau soll verboten bleiben

Eigenanbau durch Patienten - genau das will die Bundesregierung nicht, wie aus dem Gesetzentwurf zu lesen ist. Auf der anderen Seite sind die Behandlungskosten von mehreren 100 bis 1800 Euro pro Monat so hoch, dass sie die finanziellen Möglichkeiten der Patienten in der Regel übersteigen.

Es besteht also Handlungsbedarf, da mittlerweile unstrittig ist, dass Cannabis bei manchen Indikationen, vor allem in der Schmerztherapie oder auch nach Chemotherapien bei Krebs, wenn andere Therapien nicht mehr wirken, den Zustand deutlich verbessern kann.

Wann erhalten Patienten Cannabis?

Voraussetzungen für die Verordnung von Cannabis laut Gesetzentwurf:

Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln.

Es gibt keine Alternative zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln.

Es besteht die Aussicht auf eine spürbare positive Beeinflussung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome.

Die Patientin oder der Patient nimmt an einer anonymisierten Begleitforschung teil.

Anbau wird vom Staat überwacht

Als Cannabis-Arzneimittel kommen laut Gesetzentwurf getrocknete Blüten oder Extrakte in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon in Frage. Den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken soll eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überwachte staatliche Cannabisagentur koordinieren.

Beabsichtigt ist, dass durch den Gesetzentwurf mehr als die bislang 647 Patienten mit Ausnahmeerlaubnis von der Cannabistherapie profitieren können. Wie viele Patienten tatsächlich dafür in Frage kommen, wird unterschiedlich eingeschätzt, es kursieren Zahlen von bis zu 800.000 Patienten. Die Verordnung liegt jedenfalls beim Arzt, wobei die Cannabistherapie zunächst nach Prüfung des Medizinischen Dienstes von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Apotheker und Pharmaunternehmen begrüßen die Freigabe

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßt die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. In der Kommission des DAC/NRF (Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium) werde derzeit an Qualitätsanforderungen und Empfehlungen zur Darreichungsform gearbeitet, heißt es in einer Mitteilung.

Auch der Phytotherapeutika-Hersteller Bionorica begrüßt die zu erwartende Verbesserung der Versorgung von Schwerstkranken mit den Wirkstoffen aus der Hanfpflanze, so das Unternehmen auf Anfrage. Aus pharmazeutischer Sicht sei die Abgabe von getrockneten Blüten aber "nicht der ideale Weg, da dabei automatisch Freizeitkonsum und therapeutischer Einsatz vermischt werden". Das könne man auch an den USA sehen, wo der ganz überwiegende Teil des sogenannten "medical cannabis" eher dem Freizeitkonsum zuzurechnen ist.

Daher sprächen sich alle relevanten ärztlichen Fachverbände für die Verwendung von standardisierten Extrakten und magistralen Rezepturen aus, wie sie Bionorica seit 2002 in Form von Dronabinol für den therapeutischen Einsatz anbiete. Das Unternehmen benötige aber weitere Konkretisierungen über "den Umfang dieses Projektes, um die Versorgung der Patienten sicherstellen zu können".

Positiv sieht Bionorica die Erleichterungen beim kontrollierten Anbau von Cannabis, da Cannabisblüten als Rohstoff für die Herstellung qualitativ hochwertiger und vor allem sicherer Cannabismedikamente weiter an Bedeutung gewinnen werden. "Die wissenschaftliche Begleitforschung wird sicher dazu beitragen, dass die Debatte um den Nutzen von Cannabis und Cannabinoiden wieder rationaler und stärker patientenorientiert verläuft, als das in der Vergangenheit der Fall war", heißt es weiter.

Bionorica verweist weiter darauf, dass "die durchschnittlichen Therapiekosten von Dronabinol mehr als die Hälfte günstiger sind als die Versorgung mit Cannabisblüten, obwohl die Auflagen für uns als pharmazeutischer Hersteller und die qualitativen Anforderungen beträchtliche Kosten verursachen". Letztlich werde die Begleitforschung auch darüber Aufschluss geben können, warum die therapeutisch benötigten Mengen an THC in den Cannabisblüten gut 10 bis 30 Mal höher liegen, als dies beim therapeutischen Einsatz von Dronabinol in der Regel der Fall sei.

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