Hauptstadtkongress

Patientenrechte - mehr Sicherheit?

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BERLIN. Im Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Es bündelt die höchstrichterliche Rechtsprechung im Bürgerlichen Gesetzbuch, definiert den Behandlungsvertrag als speziellen Dienstleistungsvertrag und fasst insbesondere die Pflichten von Ärzten und anderen Behandlern zusammen.

Grundsätzlich bleibt es zwar dabei, dass im Fall eines Behandlungsfehlers der Geschädigte den Nachweis führen muss, dass zwischen Schaden und ärztlichem Fehlverhalten ein Zusammenhang besteht - allerdings kann sich die Beweislast auf Kosten des Arztes umkehren, wenn dieser gegen die umfangreichen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten verstoßen hat. Ärzte sind deshalb gut beraten, sich intensiv mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.

Umso wichtiger sind aber Strategien der Qualitätssicherung und der Fehlervermeidung in Klinik und Praxis, über die Experten beim Hauptstadtkongress debattieren werden.

Patientensicherheit nach dem Patientenrechtegesetz - politische Bedeutung des Themas für die Ärzteschaft. Es diskutieren: Dr. Günter Jonitz, Dr. Christian Thomeczek, Professor Dr. Dieter Hart, Professor Dr. Hartwig Bauer, Professor Dr. Jörg Martin, Professor Dr. Walter Schaffartzik. Termin: 5. Juni, 14 bis 15:30 Uhr.