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Subkutane Infusion auch ambulant

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BERLIN. Patienten, die krankheitsbedingt ein Austrocknungsrisiko haben und nicht in der Lage sind, oral hinreichend Flüssigkeit aufzunehmen, können künftig im Rahmen der häuslichen Krankenpflege subkutane Infusionen verordnet bekommen. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss jetzt beschlossen.

Die Methode gilt als schonende und komplikationsarme Alternative zur intravenösen Infusion. Sie wird bisher überwiegend in der stationären Geriatrie und in der Palliativversorgung angewendet.

Verordnen kann der Arzt subkutane Infusionen, wenn er sich zuvor persönlich vom Zustand des Patienten und der medizinischen Notwendigkeit überzeugt hat. Eine Verordnung zur Prophylaxe oder Erleichterung der Pflege ist nicht zulässig.

Die Richtlinie muss noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. (HL)