Gegen den Ärztemangel
Fast 26 Millionen Euro gegen Hausarzt-Engpass in NRW
Der zunehmende Mangel an Hausärzten stellt vor allem Bürger auf dem Land vor existenzielle Probleme. NRW nimmt viel Geld in die Hand, um Anreize zu schaffen.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Mit 25,6 Millionen Euro an Fördergeldern hat das Land Nordrhein-Westfalen bislang gegen die bröckelnde Versorgung mit Hausärzten vor allem im ländlichen Raum angekämpft. Seit dem Start des Hausärzte-Aktionsprogramms im Jahr 2009 seien rund 930 Förderungen erteilt worden, teilte das Gesundheitsministerium auf eine AfD-Anfrage mit.
Insbesondere Niederlassungen und Anstellungen für Hausärzte in Kommunen mit bis zu 25.000 Einwohnern werden gefördert, um Engpässen entgegenzuwirken. Auch Kommunen mit bis zu 40.000 Einwohnern können von dem Programm profitieren, wenn die Altersstruktur der Hausärzteschaft vor Ort besonders ungünstig ist.
Unter anderem werden für Praxisübernahmen, neue Niederlassungen und Anstellungen von Hausärztinnen und Hausärzten aus Landesmitteln bis zu 60.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt. Mehr als die Hälfte der 11.000 Hausärztinnen und Hausärzte in NRW sind aktuell über 55 Jahre alt.
Auch das Studium für künftige Landärzte soll helfen
Auch die vor fünf Jahren eingeführte „Landarztquote“ mit reservierten Medizinstudienplätzen für künftige Hausärzte in ländlichen Regionen soll für ausreichend Nachwuchs sorgen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte im vergangenen Monat eine positive Zwischenbilanz gezogen. Die Zahl der Bewerber übersteigt die insgesamt 1043 Studienplätze beinahe um das Fünffache.
Zwischenbilanz nach fünf Jahren
Laumann: Landarztquote in NRW ist attraktiv
Kommentar zu Projekten gegen Ärztemangel
Perspektive Landarzttätigkeit
Die Bewerber verpflichten sich, nach Abschluss ihrer Ausbildung zehn Jahre lang in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region hausärztlich tätig zu sein. Über eine Vorabquote werden in NRW 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze an den Hochschulen in Trägerschaft des Landes an sie vergeben. Die Bewerber brauchen kein Spitzenabitur, auch der übliche Numerus Clausus ist nicht erforderlich. (dpa)