Highlights 2002

Festbeträge für Arzneien sind verfassungskonform

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Karlsruhe, am 17. Dezember 2002. Das wichtigste Instrument der Kostendämpfung in der Arzneiversorgung, die Festbeträge, ist verfassungskonform.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit wird ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Arzneiherstellern und Krankenkassen über die Frage beendet, ob der Bundesausschuss und die Kassen berechtigt sind, Festbeträge festzusetzen.

Im März 2004 entschied dann auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass die Spitzenverbände der deutschen Krankenkassen die Festbeträge für Arzneimittel bestimmen dürfen.

Krankenkassen in Deutschland verfolgten keine eigenen Interessen, sondern nähmen Verwaltungsaufgaben wahr, die ihnen vom Gesetzgeber auferlegt würden.

Daher handelten sie nicht als Unternehmen, das Wettbewerbsrecht sei deshalb nicht anwendbar, so die EuGH-Richter.