Landesärztekammer
Bayern auf dem Sprung zur Telemedizin pur
Am Wochenende stimmt der Bayerische Ärztetag über eine Änderung der Berufsordnung ab. Diese soll im Freistaat den Weg zur ausschließlichen Fernbehandlung ebnen.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. Die ausschließliche Fernbehandlung soll nun auch in Bayern möglich werden, wie das Präsidium der Landesärztekammer vor dem Bayerischen Ärztetag in München mitteilte. Der Ärztetag findet an diesem Wochenende vom 26. bis 28. Oktober in Nürnberg statt.
Damit möchte sich Bayern denjenigen Bundesländern anschließen, die seit diesem Jahr grundsätzlich eine ärztliche Behandlung ohne direkten Kontakt erlauben. Wie Ärztekammerpräsident Dr. Gerald Quitterer betonte, müsse der persönliche Arzt-/Patienten-Kontakt aber der "Goldstandard" bleiben. "Ich muss mit allen fünf Sinnen mit dem Patienten kommunizieren können", sagt Quitterer.
Entsprechend vorsichtig ist der Änderungsvorschlag für die Berufsordnung der Ärzte in Bayern formuliert, über den der Ärztetag zu entscheiden hat. Dort heißt es, eine ausschließliche Fernbehandlung "ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt (…) gewahrt wird". Zudem habe der Arzt den Patienten über die Besonderheiten einer Behandlung nur über Kommunikationsmedien aufzuklären.
Kein Ausgleich für Ärztemangel
Quitterer betonte, dass Ansätze wie die Fernbehandlung allein den Mangel an Ärzten nicht ausgleichen könnten. Es gelte vielmehr, personelle Kapazitäten aufzubauen. Er wolle sich daher insbesondere für einen weiteren Ausbau von Studienplätzen in Bayern einsetzen.
"Ich möchte (…) eine medizinische Fakultät in Passau", so Quitterer. Diese Forderung habe er mit Politikern bereits vor mehreren Jahren besprochen. Sie sei aber zugunsten der neuen Medizinischen Fakultät in Augsburg zunächst zurückgestellt worden. Diese befindet sich inzwischen im Aufbau.
Nun dürfe der Freistaat nicht in seinen Bemühungen nachlassen, weitere Studienkapazitäten zu schaffen. Insbesondere angesichts des Landarztmangels plädierte Quitterer dafür, bei der Vergabe von Studienplätzen neue Kriterien mit einzubeziehen, etwa die Herkunft von Bewerbern. Stammten Studienanwärter beispielsweise aus ländlichen Regionen, könne das die Chancen verbessern, dass sie als Ärzte auf dem Land tätig würden.
Positive Entwicklungen
Positiv hob der Kammerpräsident die Entwicklung bei den Weiterbildungsbefugnissen hervor. Im Mai dieses Jahres habe die Kammer 12.156 Befugnisse bei bayerischen Ärzten dokumentiert, im Vergleich zu 11.625 im Vorjahr. Zudem entfielen immerhin 3291 der Befugnisse auf die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin.
Eine weitere günstige Voraussetzung für die Allgemeinmedizin-Weiterbildung bieten die inzwischen bayernweit etablierten Weiterbildungsverbünde. In den insgesamt 82 Verbünden sind nach Angaben der Kammer inzwischen 854 Arztpraxen und 173 Krankenhäuser organisiert.
Angehende Ärzte können in einem Verbundnetz alle Abschnitte ihrer fünfjährigen Weiterbildung absolvieren. Die von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und Hausärzteverband zusammen eingerichtete Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin betreut die Verbünde und berät Studenten.