Notfallversorgung
Ersatzkassen fordern schnelle Reform des Rettungsdienstes
Mit den Krankenhäusern und der Notfallversorgung sollen auch die Rettungsdienste reformiert werden. Das sei dringend notwendig, unterstreicht der vdek. Doch die Widerstände sind groß.
Veröffentlicht:Berlin. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) und die Björn Steiger Stiftung fordern eine grundlegende Erneuerung des Rettungsdienstes in Deutschland.
Derzeit zeichne sich das Rettungswesen in Deutschland durch erhebliche Qualitätsmängel, Ineffizienz und Intransparenz bei einer gleichzeitigen Explosion der Kosten aus, erklärten sie am Mittwoch in Berlin. Aktuell sei es vom Wohnort abhängig, ob die Menschen bei lebensbedrohlichen Notfällen rechtzeitig versorgt würden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Notfallversorgung in Deutschland grundlegend reformieren. Bis 2025 will er auch „bundesweit einheitliche Mindeststandards“ für die Rettungsdienste einführen. Das ist kompliziert, weil der Rettungsdienst in der Bundesrepublik Ländersache ist. Verschiedene Landesregierung wehren sich gegen eine Bevormundung durch den Minister.
„Es geht um Menschenleben“
Die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, erklärte dazu, bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen für die medizinische Notfallrettung seien notwendig und entsprächen auch der Forderung des Grundgesetzes nach einheitlichen Lebensverhältnissen. Im Rahmen dieser bundeseinheitlichen Standards seien dann die Länder für die Ausgestaltung des Rettungsdienstes verantwortlich. Nichtstun sei keine Option. „Es geht um Menschenleben“, so Elsner.
Der Geschäftsführer der auf die Verbesserung der Notfallhilfe spezialisierten Björn Steiger Stiftung, Christof Constantin Chwojka, erklärte, jede der 229 Leitstellen des Rettungsdienstes handele bislang nach eigenen Vorgaben. Notwendig sei eine grundlegende Restrukturierung und Verringerung der Leitstellen zu modernen Leitstellensystemen. Umgekehrt würden viel zu viele Menschen mit Bagatellerkrankungen mit Rettungswagen oder sogar mit Hubschraubern ins Krankenhaus transportiert, wo sie die Notaufnahmen der Krankenhäuser verstopften.
Steuerung der Patienten
Chwojka sprach sich dafür aus, den Rettungsdienst im Rahmen des Sozialgesetzbuchs V zu regeln. Damit würde es möglich, dass nicht nur die Transportleistung ins Krankenhaus von den Krankenkassen bezahlt werde, sondern auch die Patientinnen und Patienten in psychosoziale oder pflegerische Versorgungsbereiche gesteuert würden.
Der vdek wies darauf hin, dass der Bundesrechnungshof bereits 2014 die hohen Ausgaben der Krankenkassen für Transporte und Rettungswagen, Krankentransporte und Taxifahrten bemängelt habe. Da die Kommunen und Länder nur geringe eigene Haushaltsmittel verwendeten, bestehe kaum ein Anreiz oder Interesse an der sparsamen Verwendung der Mittel.
Dies habe dazu geführt, dass allein die Kosten für den Einsatz von Rettungswagen im Zeitraum 2012 bis 2022 von rund 1,5 Milliarden auf rund 4 Milliarden Euro gestiegen seien – eine Steigerung um 163 Prozent. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe und der Höhe der Entgelte für Krankentransportleistungen seien die Krankenkassen dem „Kostendiktat der Länder unterworfen“. (KNA)