Notfallreform

Kassen sehen Chancen, Kliniken sehen Probleme

Für die Krankenkassen sind die Pläne für eine Notfallreform eine große Chance. Die Krankenhäuser dagegen erwarten vor allem Probleme durch das Vorhaben.

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Berlin. Der GKV-Spitzenverband sieht in den Reformplänen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum Umbau der Notfallversorgung große Chancen. Vor allem die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) sorgten für klare Verhältnisse, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, der Nachrichtenagentur dpa.

Die INZ könnten ein Erfolgsmodell werden, wenn dort Kliniken und ambulant tätige Ärzte Hand in Hand arbeiten und sich gut abstimmen. Stoff-Ahnis betonte, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Zentren festlegen solle.

So dürften Rettungswagen mit einem Schlaganfallpatienten etwa nur noch spezialisierte Kliniken anfahren. Dies solle verhindern, dass Schwerstkranke in einer Notaufnahme landeten, die nicht zu einer angemessenen Versorgung in der Lage sei.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte am Sonntag dagegen erneut eine grundsätzliche Überarbeitung der Pläne. Eine Konzentration ambulanter Notfallstellen auf deutlich weniger Kliniken würde Überbelastung und Wartezeiten noch verstärken.

Kliniken werfen Niedergelassenen den Ball zu

Eine Umfirmierung bestehender Krankenhausambulanzen in eigenständige Betriebe schaffe neue Schnittstellenprobleme und unwirtschaftliche Doppelstrukturen. Niedergelassene Ärzte müssten die Notfallversorgung über Hausbesuche sicherstellen, damit es weniger vermeidbare Klinik-Einweisungen aus Alten- und Pflegeheimen gibt.

Der GBA hatte schon 2018 ein Konzept beschlossen, wonach es künftig voraussichtlich weniger Kliniken mit Notaufnahmen geben dürfte. Von 1748 Häusern sollen demnach noch 1120 entsprechende Zuschläge bekommen, es könnten also 628 herausfallen.

Für die gesetzlichen Kassen unterstützt Stoff-Ahnis auch dringend nötige Neuregelungen beim Rettungsdienst. Bisher könne die Kasse nur dann einen Rettungswageneinsatz bezahlen, wenn der Patient anschließend in eine Klinik gefahren wurde.

Daraus ergäben sich aber Fehlanreize – beispielsweise, jemanden mit Kreislaufproblemen in eine Klinik zu fahren, auch wenn es ihm beim Eintreffen des RTW eigentlich schon wieder gut geht. (dpa)