Modell-Vertrag zur Epilepsie startet in Bremen

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BREMEN (cben). Ein neuer Vertrag nach Paragraf 73c SGB V zwischen der KV Bremen und der Vertragsarbeitsgemeinschaft der BKKen will Bremer Kinder und Jugendliche mit Epilepsie besser versorgen. In dem zweistufigen Modell soll die Versorgung durch die Vernetzung von Kinder- und Jugendmedizinern und Neuropädiatern verbessert werden. Die Zahl der Anfälle soll bei den Patienten ebenso verringert werden, wie unnötige Klinikaufenthalte oder häufige Arztwechsel.