Platzbeschränkung

NRW darf Pflegeheime begrenzen

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KÖLN. Nordrhein-Westfalen darf die Größe von Pflegeheimen auf 80 Plätze begrenzen. Die Klage eines Investors, der eine Ausnahmegenehmigung für einen Neubau mit 124 Plätzen durchsetzen wollte, ist vom Verwaltungsgericht Aachen zurückgewiesen worden (Az. 2 K 596/15). Die Begrenzung verstoße weder gegen die Berufsfreiheit noch gegen das Eigentumsrecht, so das Gericht. Das Aachener Urteil ist nicht rechtskräftig, der Heimträger kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. (iss)