Kindeswohlgefährdung

Nordrhein plädiert für Aufbau einer Datenbank

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DÜSSELDORF. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) macht sich für die Einrichtung einer Datenbank stark, in der Ärzte Verletzungen oder andere Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung dokumentieren können.

„So werden auch nach einem mehrfachen Arztwechsel Häufungen erkennbar, die bisher nicht aufgefallen sind“, sagte Kammer-Präsident Rudolf Henke anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Düsseldorfer Landtag. „Das eröffnet vielfache Möglichkeiten, im engen Austausch mit anderen Berufsgruppen und Jugendämtern Gewalt gegen Kinder zu stoppen“, erläuterte Henke.

Er verwies auf das Projekt Riskid (für: Risiko-Kinder-Informationssystem) in Duisburg. Dort haben Kinderärztinnen und Ärzte ein datenbasiertes elektronisches Informationssystem aufgebaut, über das sie sich über Verdachtsfälle austauschen. Bei dem vorbildlichen Projekt gebe es Rechtsunsicherheiten, so Henke.

Der interkollegiale Austausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung steht nach Einschätzung der Kammer im Einklang mit der ärztlichen Berufsordnung. Sie beklagt in einer Stellungnahme für die Anhörung aber, dass es dafür keine explizite gesetzliche Regelung gibt.

Die Kammer fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung deshalb dazu auf, sich für eine entsprechende Ergänzung des Bundeskinderschutzgesetzes einzusetzen. Die fachlichen und juristischen Fragen sind nach Ansicht der Kammer geklärt. „Es ist Zeit zu handeln.“ (iss)