Regierung lehnt IvF-Gesetz der Länder ab

BERLIN (bee). Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Bundesrates zum Ausbau der Kinderwunschbehandlungen abgelehnt.

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In der Begründung verweist die Regierung darauf, dass mit dem im Januar 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz den Kassen die Möglichkeit gegeben wurde, "in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen auch im Bereich der künstlichen Befruchtung anzubieten".

Außerdem fordert die Bundesregierung die Länder auf, selbst bessere Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung zu etablieren.

Gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium erarbeiten die Länder derzeit ein Projekt zur IvF-Förderung.