Fluglärm-Bericht

Regierung vertagt klare Konsequenzen

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BERLIN. Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten des Fluglärmgesetzes im Jahr 2007 fällt die Bilanz aus Sicht betroffener Anwohner bescheiden aus. Die Bundesregierung gibt in ihrem neuen Evaluationsbericht zu, dass allein durch baulichen Schallschutz und Schutzzonen eine „zufriedenstellende Lösung der Fluglärmprobleme“ kaum erreicht werden kann. Hierzu seien auch andere Instrumente, beispielsweise aktiver Schallschutz an den Triebwerken, nötig.

Zudem ist baulicher Schallschutz aus Sicht der Anwohner so unattraktiv, dass nur rund jeder vierte Berechtigte die Kostenerstattung in Anspruch nimmt. Das gelte vor allem dann, wenn nur der Einbau von Lüftern bezahlt wird, nicht aber der von Schallschutzfenstern. Ursprünglich war der Gesetzgeber von Vollzugskosten für Flughafenbetreiber in Höhe von 550 Millionen Euro ausgegangen. Tatsächlich belaufen sich aber die Kosten für baulichen Schallschutz bislang auf 150 Millionen Euro.

Seit 2007 hat in der Lärmwirkungsforschung die NORAH-Studie im Umland des Frankfurter Flughafens für Furore gesorgt. Ein Ergebnis war, dass Grundschulkinder in lärmbelasteten Schulen „statistisch signifikante Verzögerungen beim Erwerb der Lesekompetenz“ aufweisen. Die Regierung schlägt vor, dass die Vorgaben für Schallschutz in Grundschulen, Kitas und Kliniken verbessert werden. Strengere Lärmwerte sollten auch tagsüber genutzte Schlafräume in Kitas erfassen.

Davon abgesehen hält sich die Regierung mit abschließenden Bewertungen über die Wirksamkeit des Fluglärmgesetzes zurück. Auch nach mehr als zehn Jahren stecke die Umsetzung baulicher Schallschutzmaßnahmen „in einem sehr frühen Stadium“. Ein Grund sei der lange Zeitbedarf für die Ausweisung neuer Lärmschutzbereiche gewesen, heißt es im Bericht.

Betroffene werden sich gedulden müssen. Denn selbst die schon bisher erkennbaren Möglichkeiten, Schutzregelungen auszuweiten, sollen nur „im Rahmen eines Gesamtpakets umgesetzt werden“. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD lässt diese Frage im Ungefähren. Man wolle die Lärmgrenzwerte „unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik überprüfen und weiterentwickeln“, heißt es. (fst)