Sektorübergreifende Planung: Nordrheins Kammer außen vor

Die NRW-Landesregierung will Kammern im neuen Gremium zur sektorübergreifenden Versorgung nicht mit am Tisch haben.

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DÜSSELDORF (iss). In Nordrhein-Westfalen werden die Ärztekammern zunächst keinen Sitz im gemeinsamen Landesgremium haben, das Empfehlungen zur sektorübergreifenden Versorgung geben soll.

Das hat die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) bei der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) deutlich gemacht.

Nach der Auflösung des nordrhein-westfälischen Landtags steht Steffens geschäftsführend an der Spitze des Ministeriums.

Denken in Bänken

"Wir wollen in einem ersten Schritt das Gremium so klein wie möglich halten", sagte sie. Deshalb würden nur die Akteure beteiligt, die das Gesetz vorsieht.

Das sind neben der Landesregierung die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landeskrankenhausgesellschaft. Sie werde aber auf die Kompetenz der Ärztekammern zurückgreifen, betonte Steffens. "Ich schätze die Beratung sehr und möchte auch nicht darauf verzichten."

Wenn sie weitere Vertreter der Ärzteschaft in das Gremium aufnehmen würde, dann müsste sie auch mehr Kostenträger einbeziehen. "Das Denken in Bänken ist einfach da." Nordrheins Kammer-Präsident Rudolf Henke bedauerte die Entscheidung.

"Ärztekammer keine Lobbyorganisation"

Die Kammern könne mit ihrer sektorübergreifenden Perspektive sehr viel zu einer erfolgreichen Arbeit des neuen Gremiums beitragen, sagte Henke.

"Wir sind die Brücke zwischen Krankenhaus und Praxis. Und wir haben, wie bei der Krankenhausplanung bereits bewiesen, immer die Qualität der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten im Blick."

Auch bei den Delegierten stieß die Ministerin auf wenig Verständnis. "Die Ärztekammer ist keine Lobbyorganisation, sondern steht für Sachverstand und sektorübergreifende Perspektive", sagte Dr. Anja Mitrenga-Theusinger vom Marburger Bund.

Bei nur einer Enthaltung verabschiedete die Kammerversammlung eine Entschließung, mit der sie die Landesregierung zur Beteiligung der Ärztekammern auffordert.