Corona-Rettungsschirm

SpiFa kritisiert Verhandlungsverhalten der KVen

Laut Facharztverband geben einige KVen zu bereitwillig ihren Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung des Corona-Rettungsschirms für die Praxen auf.

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Berlin. Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurde auch ein Corona-Rettungsschirm für die vertragsärztlichen Praxen vorgesehen. Die Umsetzung obliegt allerdings den KVen – und hier knirscht es nach Ansicht des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) im Getriebe.

Anstatt die Krankenkassen über die Regeln für die Ausgleichszahlungen nur ins Benehmen zu setzen, würden einige KVen das sogenannte Einvernehmen mit den Kassen suchen, moniert der Verband.

Dies zeige eine Umfrage unter den KVen unter Federführung des SpiFa. Damit seien die KVen bereit, die eigenen Beschlüsse zur Umsetzung des Rettungsschirms mit den Krankenkassen zu verhandeln und gegebenenfalls auch zu korrigieren, kritisiert der Fachärzteverband.

Gesetzgeber fordert kein Einvernehmen

Würden sie die Kassen nur ins Benehmen setzen, müssten sie deren Einwände zwar prüfen, die KV behält dann aber die Entscheidungsmacht. „Es gibt keinen Grund, aus sachfremden Motiven dem stets bestehenden Begehren der Krankenkassen nach Einvernehmen nachzugeben“, sagt SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. „Einvernehmen war und ist an dieser Stelle vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und führt zu völlig unterschiedlicher Handhabung in den 17 Länder-KVen“, ergänzt er. (reh)