Ausländische Pflegekräfte

Vermittler zu drei Jahren Haft verurteilt

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AUGSBURG. Das Augsburger Landgericht hat am Donnerstag einen Vermittler von osteuropäischen Pflegekräften zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 70-Jährige verursachte nach Überzeugung der Strafkammer einen Sozialversicherungsschaden von mehr als 2,7 Millionen Euro, weil er nicht für die ordnungsgemäße Anmeldung der Pflegerinnen sorgte.

Der Mann aus dem Kreis Günzburg hatte jahrelang Hilfskräfte aus Rumänien und Polen an Familien in mehreren Bundesländern vermittelt, die einen pflegebedürftigen Angehörigen zuhause versorgen lassen mussten und schnell Hilfe brauchten.

Die Familien zahlten pro Monat für die 24-Stunden-Pflege durchschnittlich etwa 1000 Euro in bar direkt an die Frauen, der 70-Jährige bekam zudem eine monatliche Provision von 88 Euro. Die Verteidiger des Vermittlers kündigten Revision beim Bundesgerichtshof an. Sie empfinden das Urteil als zu hart, weil die Haftstrafe wegen der Höhe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Die betroffenen Familien müssen nun bis zu 55 000 Euro an die Sozialkassen nachzahlen. Rechtlich waren sie Arbeitgeber und somit auch Haupttäter. Die Vorsitzende Richterin machte klar, dass sich in fast allen Fällen beide Seiten darüber klar waren, dass es sich um Schwarzarbeit handelte. (dpa)