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Patienten-Service für Behinderte

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Der Rote Liste Service (RLS) hat gemeinsam mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) einen Dienst entwickelt, der medizinische Gebrauchsinformationen für blinde und sehbehinderte Menschen in geeigneter Form anbietet: den PatientenInfo-Service.

Auf der Website augeundohr-liesmirsvor.de kann jeder Patient Gebrauchsinformationen zu allen zugelassenen Medikamenten finden.

Die Informationen stehen zur Verfügung in Normaldruck, in Großdruck, als Website, die elektronisch vorgelesen werden kann und als navigierbares Hörbuch im Daisy-Format.

Auslöser für die Entwicklung war die 14. AMG Novelle im Jahre 2005, die Arzneimittelhersteller verpflichtet, die Packungsbeilage in Formaten zur Verfügung zu stellen, die sich für blinde und sehbehinderte Menschen eignen.