AU-Bescheinigung "bis auf Weiteres" rechtens

KASSEL (mwo). Ist die Genesung eines Patienten nicht absehbar, können Ärzte die Arbeitsunfähigkeit auch "bis auf Weiteres" bescheinigen.

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Die Krankenkasse darf dann allerdings dem Patienten nicht einfach das Krankengeld zeitlich begrenzen und danach weitere Zahlungen ablehnen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel kürzlich in einem Urteil klargestellt.

Die Richter gaben damit einer Versicherten der Techniker Krankenkasse Recht. Die Kasse hatte von der psychosomatisch erkrankten Frau keine weiteren Atteste verlangt.

Az.: B 1 KR 20/11 R