"Amerikanischer Briefkasten": Risiko beim Empfänger

GÖTTINGEN (pid). Wer einen auch für andere zugänglichen "amerikanischen Briefkasten" benutzt, hat selbst die Folgen zu tragen, wenn die für ihn bestimmte Post seinen Empfänger nicht erreicht.

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Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Es wies damit die Klage einer Grundstückseigentümerin aus Hardegsen (Kreis Northeim) ab, die sich geweigert hatte, einen noch ausstehenden Erschließungsbeitrag zu zahlen.

Der Postbedienstete hatte, weil er die Adressatin nicht zuhause antraf, das Behördenschreiben in den an ihrer Pforte angebrachten Briefkasten gelegt. Nachdem nach vier Monaten noch keine Zahlung eingegangen war, schickte die Stadt ihr eine Mahnung.

Die Klägerin weigerte sich jedoch zu zahlen, weil sie den Bescheid nie erhalten habe und die Forderung inzwischen verjährt sei.

In ihrer Klage machte sie geltend, dass der zu ihrem Grundstück gehörende amerikanische Briefkasten auch von den anderen Hausbewohnern genutzt werde. Jeder von ihnen habe die Möglichkeit, eingeworfene Post zu entfernen. Wegen dieser Unsicherheiten hätte der Zusteller das Schreiben nicht dort hinein legen dürfen.

Das Gericht sah indes die Klägerin in der Pflicht. Diese sei bewusst das Risiko eingegangen, dass auch andere Menschen Zugriff auf ihre Post haben.

Az.: 3 A 164/09