Arbeitgeber zahlen für Minijobber mehr Abgaben
NEU-ISENBURG (bü / lu). Kollegen, die in ihrer Praxis Minijobber beschäftigen, müssen ab sofort höhere Beitragspauschalen für die Kranken- und Rentenversicherung abführen. Insgesamt erhöht sich die Belastung um fünf Prozentpunkte von 25 auf 30 Prozent des Bruttolohns. Möglichkeiten gegenzusteuern gibt es nur begrenzt.