"Blöde Kuh" kostet Nachbarin 700 Euro

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FRANKFURT AM MAIN (dpa). Eine Frau aus Hessen muss ihrer Nachbarin 700 Euro zahlen, da sie diese mehrfach als "blöde Kuh" beschimpft hatte. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt steht der Nachbarin neben dem Anspruch auf Unterlassung dieser Behauptung auch das Schmerzensgeld zu. Das berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report".

Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld müsse der Geschädigte nicht nachweisen, dass die ehrverletzenden Äußerungen zu gesundheitlichen Schäden geführt hätten, erklärte das Gericht. Vielmehr genüge es, wenn die Äußerung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen beeinträchtigt habe.Az.: 16 U 15/09