Blutprobe auch ohne Richterbeschluss gültig

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KOBLENZ (dpa). Nach einer Drogenfahrt darf einem Autofahrer der Führerschein auch dann entzogen werden, wenn die Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen wurde. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Diese Blutproben könnten in behördlichen Verfahren verwertet werden, anders als bei strafrechtlichen Ermittlungen, erklärte das Gericht.

Az.: 10 B 11226/09.OVG