Steuerabschreibungen

Einbauküche über zehn Jahre abschreiben

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MÜNCHEN. Vermieter, die in einer vermieteten Wohnung die Einbauküche komplett erneuern, können die Kosten dafür nicht sofort steuerlich abziehen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen die Aufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden.

Damit ändert das Gericht ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung. Hintergrund ist, dass der BFH Küchengegenstände wie Spüle und Kochherd nicht mehr als wesentliche Gebäudebestandteile ansieht, ohne die eine Immobilie "unfertig" ist. Die Erneuerung solcher unselbstständiger Gebäudeteile kann steuerlich sofort abgezogen werden. (juk)

Bundesfinanzhof Az.: IX-R-14/15