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Hilfsmittelbranche wünscht eigenen ePA-Zugriff

Die Hilfsmittelbranche erfüllt wichtige Versorgungsaufgaben. Warum sie bei der elektronischen Patientenakte außen vor bleibt, lässt sich aus Sicht des Branchenverbands BVMed nicht nachvollziehen.

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Berlin. Erst kürzlich hatten die Vertreter der Leistungserbringer in der gematik Nachbesserungsbedarf bei den Funktionalitäten der elektronischen Patientenakte angemahnt. Nun bläst die Hilfsmittelbranche ins gleiche Horn. Zwar sollen Sanitätshäuser, Orthopädietechniker und Homecare-Anbieter erst ab 2027 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden und dann auch Hilfsmittel digital verordnet werden können. Doch ein Zugriff der Hilfsmittelerbringer auf die E-Akte sei nicht vorgesehen, kritisiert aktuell der Medtechverbands BVMed.

„Wenn es die Bundesregierung ernst mit einer konsequenten Digitalisierung der Versorgungsprozesse meint, brauchen die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger Lese- und Schreibrechte auf die ePA“,so Juliane Pohl, Leiterin des Referats „Ambulante Gesundheitsversorgung“ beim BVMed.

BMG: Infos im E-Rezept ausreichend

Ausdrücklich bezieht sich Pohl auf eine Aussage aus dem BMG, wonach bereits „im Rahmen des E-Rezepts alle Informationen bereitgestellt werden, die für die vollständige Erbringung der verordneten Leistung erforderlich sind, sodass ein Zugriff der Gesundheitshandwerke auf weitere medizinische Datenquellen, beispielsweise auf die elektronische Patientenakte nicht erforderlich sein wird.“

Diese Position sei „praxisfremd“, heißt es in der Verbandsmeldung weiter. Etliche Beispiele belegten die Notwendigkeit des interprofessionellen Austauschs, wie ihn die ePA ermöglichen soll und wie er auch für die Hilfsmittelversorgung relevant sei. Gerätschaft zur Sauerstofftherapie etwa benötigte die Kenntnis der lungenärztlichen Blutgasanalyse, Orthesenanpassung einen Blick auf die Röntgenbilder. Homecareversorger müssten auf die Akte zugreifen können, um zeitnah therapierelevante Veränderungen etwa bei Stoma- oder Inkontinenzpatienten mitzuteilen.

„Der BVMed fordert daher eine klare gesetzliche Regelung, um die Integration der sonstigen Leistungserbringer ärztlich verordneter Leistungen in die Architektur der elektronischen Patientenakte einzubeziehen“, heißt es weiter. Das diene nicht zuletzt auch der Chancengleichheit im Wettbewerb der Sanitätshäuser mit den Apotheken, die ebenfalls im Hilfs- und Verbandmittelgeschäft sowie bei enteraler Ernährung mitmischen. (cw)