Höhere Geldstrafen für Spitzenverdiener

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BERLIN (dpa). Die seit 1975 nicht mehr erhöhten Geldstrafen steigen kräftig. Der Bundesrat stimmte am Freitag der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung zu. Der aktuell bei 5000 Euro liegende Höchstsatz steigt damit drastisch auf 30 000 Euro. Künftig können Topverdiener bei Gesetzesverstößen kräftiger als bisher zur Kasse gebeten werden. Das Gesetz erlaubt, Spitzenverdiener mit Millionenstrafen zu belegen.

Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach dem Unrechts- und Schuldgehalt einer Tat. Es können maximal 360, bei mehreren Taten 720 Tagessätze verhängt werden. Der Tagessatz entspricht in der Regel dem Nettoeinkommen, das ein Täter pro Tag hat. Nach der Versechsfachung der Tagessatzobergrenze liegt die höchste mögliche Geldstrafe künftig bei 10,8 Millionen Euro beziehungsweise bei 21,6 Millionen Euro, wenn die Strafe für mehrere Taten verhängt wird. Die bisherigen Höchstgrenzen lagen bei 1,8 und 3,6 Millionen Euro.