Karlsruhe weist vorerst Soli-Beschwerde ab

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KARLSRUHE (dpa). Am umstrittenen Solidaritätszuschlag ändert sich vorerst nichts. Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) wies in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss einen dagegen gerichteten Normenkontrollantrag des Niedersächsischen Finanzgerichts als unzulässig ab. Das Gericht habe sich nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des BVerG zum Wesen der Ergänzungsabgabe auseinandergesetzt, so die Begründung. Das Finanzgericht hatte im November 2009 den seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlag infrage gestellt.

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