Wuppertal

Klinikarzt akzeptiert Strafbefehl

Falsch dosierte Augentropfen wurden Frühchen zum Verhängnis.

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KÖLN. In einem Verfahren um falsch dosierte Augentropfen sind die Strafbefehle gegen einen Klinikarzt und eine Apothekerin rechtskräftig. Eine weitere Apothekerin hat Einspruch eingelegt, über den jetzt mündlich verhandelt wird.

Den Dreien war fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen worden, weil drei Frühgeborene in einer Wuppertaler Klinik durch eine zu hohe Wirkstoffkonzentration in Augentropfen verletzt worden waren.

Das Amtsgericht Wuppertal hatte gegen den Kinderarzt und die Apothekerinnen Geldstrafen zwischen 6000 Euro und 7200 Euro verhängt. (iss)