Telematik
Medi konkretisiert Klagevorhaben zu TI-Anschluss
STUTTGART. Der Ärzteverbund Medi hat zu Wochenbeginn sein Klagevorhaben auf vollständige Erstattung der TI-Anschlusskosten konkretisiert. Die Musterklage werde von einem Arzt aus Baden-Württemberg geführt, der zunächst gegen den Honorarbescheid Q3/2018 Widerspruch einlegt. In diesem Bescheid weise die KV erstmals die Kostenerstattung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur aus, heißt es.
Sobald die KV dem Musterkläger einen Widerspruchsbescheid zugestellt hat, werde dagegen eine Klage beim Sozialgericht eingereicht. Alle übrigen Ärzte in Baden-Württemberg, die den Stammdatenabgleich seit Q3/18 online machen, würden, so Medi, gebeten, fristgerecht ebenfalls Widerspruch gegen den Honorarbescheid einzulegen. (cw)