Mietrecht

Rauchen bleibt für Mieter wohl erlaubt

Nach einem Fall in Düsseldorf sehen Rechtsexperten keine generelle Einschränkungen für Mieter. Dennoch spricht das Deutsche Krebsforschungszentrum von einem wichtigen Signal.

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BERLIN. Das Rauchen in den eigenen vier Wänden kann Mietern auch nach der Entscheidung des Düsseldorfer Amtsgerichtes nicht verboten werden - sagen zumindest Experten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) habe in einem Urteil klargestellt, dass Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, sagte der Geschäftsführer des Eigentümerverbandes "Haus und Grund", Gerold Happ, am Mittwoch.

"In der eigenen Wohnung darf man also nach Belieben rauchen", fügte er hinzu, verwies aber darauf, dass Vermieter ohnehin Raucher ablehnen könnten.

"Sie können mit neuen Mietern sogar individuell vereinbaren, dass diese nicht in der Wohnung rauchen. Ein formularmäßiges Rauchverbot im Mietvertrag ist jedoch unwirksam."

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte am Mittwoch entschieden, dass ein Vermieter einem Mieter kündigen kann, wenn er durch Zigarettenrauch seine Nachbarn unzumutbar belästigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Einschätzung von Dietmar Wall, Rechtsexperte des Deutschen Mieterbundes, stellt es ohnehin einen Sonderfall dar. "Es geht darum, dass eine Belästigung der Nachbarn eingetreten ist, weil der Rauch erheblich ins Treppenhaus gezogen ist."

Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat derweil das Urteil als wichtiges Signal zum Schutz unbeteiligter Dritter bezeichnet.

"Rauchen in Mietwohnungen ist generell ein Problem, durch ein solches Urteil können Wohnungsnachbarn besser geschützt werden", sagte Martina Pöttschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) am Mittwoch in Heidelberg.

Wenn Dritte dem Rauch permanent ausgesetzt seien, stelle das eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung für sie dar, sagte Pöttschke-Langer. (dpa)