Kondome

Strenge Regeln für "Made in Germany"

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KÖLN. Ein Kondomhersteller darf seine im Wesentlichen im Ausland hergestellten Produkte nicht als "Made in Germany" bewerben, so das Oberlandesgericht Hamm (OLG).

Das beklagte Unternehmen hatte die Rohlinge für seine Kondome im Ausland bezogen, sie aber hierzulande befeuchtet, versiegelt und die Qualität kontrolliert.

Die Kondome dennoch als "Made in Germany" zu kennzeichnen, sei irreführende Werbung, auch wenn sie nach dem deutschen Medizinproduktegesetz hergestellt wurden. (iss)

Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-4 U 95/12