Weiter keine Klarheit bei Mietwagenkosten

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KARLSRUHE (mwo). Im Streit um Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall gibt es weiter wenig Klarheit. Gerichte können verschiedene Preisspiegel heranziehen und auch noch Zu- oder Abschläge vornehmen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

Im Streitfall benötigte ein Unfallgeschädigter einen Mietwagen für 18 Tage. Die Autovermietung verlangte 2757 Euro, die Haftpflichtversicherung zahlte nur 1999 Euro.

Das Amtsgericht stützte sich auf einen Mietwagen-Preisspiegel von Schwacke und gab dem Vermieter Recht, das Landgericht zog den vom Fraunhofer-Institut ermittelten "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland" heran.

Laut BGH sind beide Listen zulässig. Auch dürften die Instanzgerichte Zu- oder Abschläge vornehmen.

Az.: VI ZR 300/09