Spahn macht Ernst

Ab 2020 soll es die neue Psychotherapeuten-Ausbildung geben

Bei der Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung drückt Gesundheitsminister Spahn auf die Tube: Heute hat der Gesetzentwurf fürs neue Direktstudium das Bundeskabinett passiert.

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Gesetz geht in die heiße Phase: Die Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung hat das Kabinett passiert.

Gesetz geht in die heiße Phase: Die Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung hat das Kabinett passiert.

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BERLIN. Fünf Jahre Direktstudium mit anschließender Weiterbildung, aber dafür keine Modellstudiengänge mehr zur Erprobung der Verordnung von Psychopharmaka durch die neuen Psychotherapeuten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigt einmal mehr, dass er Reformvorhaben nicht auf die lange Bank schiebt: Die unter Ärzten umstrittene Novelle der Psychotherapeuten-Ausbildung hat heute das Bundeskabinett passiert – nicht mit vielen, aber doch zumindest ein paar wichtigen Änderungen.

Spahn und auch das Bundeskabinett halten weiter am Vorhaben der Vorgänger-GroKo fest, den Zugang zur Versorgung künftig über ein Masterstudium samt strukturierter Weiterbildung – analog jener der Ärzte – zu gestalten. Dabei ist ein drei-jähriges Bachelorstudium mit anschließender zwei-jähriger Masterstudiums-Phase vorgesehen.

An das Studium schließt sich die Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen an, diese ist allerdings noch von den Psychotherapeutenkammern zu organisieren.

Aus "in Ausbildung" wird "in Weiterbildung"

Die Weiterbildung soll zwar zur finanziellen Besserstellung der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA), die künftig Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) heißen, führen. Denn die Leistungen der PiW werden von den Kassen vergütet. Damit, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG) könnten die PiW in der vertragsärztlichen Versorgung genauso wie die ärztlichen Weiterbildungsassistenten in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt und vergütet werden.

Dennoch kritisiert die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Maria Klein-Schmeink, dass die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung weiterhin ungeklärt bleibe. Das hatte insbesondere auch der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) immer wieder moniert.

„Auch fehlt jegliche Regelung um die prekäre finanzielle Situation der PiA zu beenden“, so Klein-Schmeink weiter. Bis zur Umsetzung des Gesetzes würden noch etliche Jahrgänge nach altem Recht eine fünfjährige Ausbildung nach abgeschlossenem Psychologiestudium ohne geregelte sozialrechtliche Absicherung und ohne Entgelt absolvieren müssen. Das müsse in einer Übergangsregelung gelöst werden, fordert sie.

Grundsätzlich geht der Kabinettsentwurf laut Klein-Schmeink aber „in die richtige Richtung“. Positiv wertet sie vor allem, dass der Passus zu den Modellstudiengängen, über die das BMG auch die Verordnung von Psychopharmaka durch Psychotherapeuten erproben wollte, gestrichen wurde. Dagegen hatten sich selbst psychotherapeutische Berufsverbände ausgesprochen.

GBA soll Richtlinie ergänzen

Spannend ist aber noch eine Neuerung: Laut Kabinettsentwurf soll der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) die Psychotherapie-Richtlinie ergänzen. Um eine verbesserte und zeitgerechtere psychotherapeutische Versorgung zu erreichen, soll er eine berufsgruppenübergreifende koordinierte Zusammenarbeit der Psychotherapeuten mit anderen Leistungserbringern regeln. Das zielt darauf ab, die Psychologen und vertragsärztlichen Psychotherapeuten besser mit ins Boot zu holen.

Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 verkündet werden. Der neue Studiengang soll erstmals zum Wintersemester 2020 angeboten werden. (reh)

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