Berufspolitik

Psychotherapeutenkammer: Lauterbach-Reform greift zu kurz

Nicht nur das psychotherapeutische Angebot für Kinder und Jugendliche sollte verbessert werden. Die Bedarfsplanung sei insgesamt großzügiger auszulegen, fordert die Bundespsychotherapeutenkammer.

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Psychotherapieplätze fehlen. Die Branche wünscht sich mehr Rückwind aus Berlin.

Psychotherapieplätze fehlen. Die Branche wünscht sich mehr Rückwind aus Berlin.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Berlin. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erinnert an drängende Kapazitätslücken in der psychotherapeutischen Versorgung. Das kürzlich im 4. Entwurf präsentierte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) greife „deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und absehbarem Nachwuchsmangel vorzubeugen“, heißt es in einer Stellungnahme am Dienstag.

Das Vorhaben, eine separate Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche einzuführen, ist nach Ansicht der Kammerpräsidentin Dr. Andrea Benecke „zwar ein guter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen Behandlungsplatz erhalten“. Doch gelte es darüber hinaus, das Versorgungsangebot auch für Erwachsene zu konsolidieren.

Besonderer Bedarf bestehe in ländlichen Regionen, im Ruhrgebiet sowie „in den historisch schlechter versorgten Städten Ostdeutschlands“. Hier müssten gezielt zusätzliche Kassensitze geschaffen werden. Benecke: „Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen.“

Komplexversorgung erleichtern!

Darüber hinaus sei der Gesetzgeber gefordert, die Rahmenbedingungen für ambulante Komplexbehandlungen zu verbessern. Insbesondere seien die Vorgaben in der einschlägigen G-BA-Richtlinie vielfach so rigoros, dass sie „die Entwicklung dieses wichtigen Versorgungsangebots verhindern“, wie es weiter heißt.

Ginge es nach dem Willen der Kammer, wäre mit dem GVSG schließlich auch eine langjährige Forderung der Branche zu erfüllen und die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. „Nur mit Finanzierung können die Psychotherapiepraxen und Weiterbildungsambulanzen ausreichende Weiterbildungsstellen für den psychotherapeutischen Nachwuchs einrichten“, betont Benecke. (cw)

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