Elektronische Patientenakten
Wie viel Kasse darf es sein?
Ab Anfang 2021 sollen GKV-Versicherte ein Anrecht auf eine elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V haben. Die derzeitigen Gesundheitsakten gelten als ein Sprungbrett dorthin. Das werden sie aber nur, wenn die Akteure es schaffen, sich zu einigen.