Elektronische Patientenakte

Spahn weist Datenschutz-Kritik bei ePA zurück

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BERLIN.- Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Kritik am Datenschutz bei der geplanten elektronischen Patientenakte zurückgewiesen. „Der Datenschutz ist nicht löchrig. Der Patient entscheidet selbst, welcher Arzt Einblick in seine Patientenakte hat“, sagte Spahn am Mittwoch beim „Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit“, einem Treffen der Gesundheitsbranche, in Berlin.

Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte am Dienstag berichtet, die für 2021 geplante ePA werde zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben. So werde es Patienten anfangs nicht möglich sein, auszuwählen, welche ePA-Informationen welcher Arzt, Apotheker oder Therapeut sehen dürfe und welche nicht. So könnte ein Physiotherapeut, der nur Daten des Orthopäden braucht, in der ePA auch sehen, wenn eine Patientin einen Schwangerschaftsabbruch hatte.

„Das ist falsch“, reagierte das Gesundheitsministerium umgehend via Kurznachrichtendienst Twitter. Der Patient solle entscheiden können, wem er Einblick in die ePA gibt. „Wir machen keine Abstriche beim Datenschutz“, so das Ministerium.

Es bestätigte einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur zufolge jedoch, dass die Akte anfangs nicht so eingestellt werden kann, dass je nach Arzt nur ein Teil der Daten einsehbar ist. Daran arbeite man aber, so ein Sprecher.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP Christine Aschenberg-Dugnus kritisierte, es könne nicht sein, dass die Akte nicht individuell einsehbar sei, „sondern jedem Gesundheitsakteur zum Beispiel der HIV-Test oder die Depressionsdiagnose präsentiert werden muss“. Dass die Regierung ein halb fertiges Produkt vorlege, sei ein weiterer Vertrauensverlust in die Digitalisierung, erklärte sie auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“.

Eine ePA mit „erheblichen technischen Einschränkungen und Mängeln beim Datenschutz“ schüre bei Patienten weiteres Misstrauen. „Patienten haben ein Recht auf eine sichere Patientenakte“, so die Sprecherin.

Auch der GKV-Spitzenverband äußerte sich zum Thema – er macht sich für eine „absolut sichere“ ePA sowie Datenhoheit der Patienten stark. „Datenschutz zuerst!“, twitterte Sprecher Florian Lanz am Dienstag. „Ob und welche Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden, entscheidet einzig und allein der Versicherte selbst“, so Lanz.

Die elektronische Patientenakte soll laut Koalitionsvertrag 2021 kommen. In der Datei können Patienten Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte oder Impfungen speichern lassen und haben damit theoretisch immer alle wichtigen Daten ihrer Krankheitsgeschichte griffbereit, zum Beispiel auf dem Handy oder Tablet. (dab/ af)

Lesen Sie dazu auch: Elektronische Patientenakten: Wie viel Kasse darf es sein?

Wir haben diesen Beitrag aktualisiert am 22.05.2019 um 18 Uhr

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