Vernetzung
Ärztetag fordert ein zweites E-Health-Gesetz
Delegierte positionieren sich zur E-Patientenakte und erwarten eine Fristverlängerung bei der Anbindung an die TI.
Veröffentlicht:ERFURT. Um möglichst zeitnah qualitativ hochwertige medizinische Anwendungen flächendeckend zur Verfügung zu stellen und somit die Möglichkeiten der digitalen Gesundheitsversorgung auch für die Praxen nutzbar zu machen, ist nach Ansicht des Ärztetags ein gesetzgeberisches Nachsteuern notwendig. Und zwar in Form eines E-Health-Gesetzes II. Das Signal aus Erfurt: Die Ärzteschaft ist bereit, sich hier konstruktiv einzubringen.
Aus ärztlicher Sicht sind folgende Punkte in einem E-Health-Gesetz II zu adressieren:
- Anspruch der GKV-Versicherten auf eine diskriminierungsfreie Wahl einer E-Patientenakte nach Paragraf 291a SGB V,
- Beschleunigung der Einführung der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) durch Etablierung einer dauerhaften Erprobungsregion durch die gematik,
- Steuerung über positive Anreize statt Sanktionen,
- Harmonisierung digital verfügbarer Informationen zu Arzneimitteln,
- Übertragung der Zuständigkeit für die Begleitung und Weiterentwicklung der Anwendungen der eGK auf die gematik
- Sicherstellung der Qualität der softwareseitigen Umsetzung durch die Hersteller von Primärsystemen (Praxisverwaltungs- /Apotheken- und Krankenhausinformationssystemen),
- Straffung der Entscheidungsstrukturen in der gematik,
- Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) für ausschließlich privatärztlich tätige Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten,
- und Aufnahme von mobileHealth-Anwendungen in die GKV-Versorgung.
Gleichzeitig schloss sich der Ärztetag der Position der KBV-Vertreterversammlung an, dass die verpflichtende Anbindung der Praxen an die TI bis Jahresende noch einmal ausgesetzt bzw. die Frist verlängert werden soll. Ebenso sei die "Strafandrohung von Honorarabzügen zurückzuziehen". Außerdem fordern die Delegierten eine Haftung der IT-Hersteller, die für die Technik der Datenautobahn zuständig sind, für Komponenten- und Systemausfälle in den Praxen und die den Ärzten daraus entstehenden Schäden.(fuh/reh)