Die revidierte STIKO-Empfehlung zum allgemeinen Schutz vor COVID-19 hat auch neue Rücksichtnahmen bei der Abrechnung zur Folge. Vor allem gilt es jetzt, darauf zu achten, wann Impfung – und möglicherweise auch Impfstoff – als Selbstzahlerleistung zu verbuchen sind.
Keine Zeit in der Sprechstunde, änderungsunwillige Patienten: Die Frustration bei Ärzten in der Ernährungsberatung ist hoch. Gibt es Auswege? Beim DEGAM-Kongress wurden die Möglichkeiten diskutiert, mit einem „Werkzeugkasten“ zu arbeiten.
Der GBA hat für das Antikörper-Wirkstoff-Konjugat Belantamab-Mafodotin und das Orphan Drug Retifanlimab jeweils einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen festgestellt.
Auch nach der Cannabis-Legalisierung gelten für die Verordnung zulasten der Krankenkassen hohe Hürden. Das LSG Niedersachsen-Bremen stellt klar, was Ärztinnen und Ärzte prüfen, abwägen und dokumentieren müssen.
Zu Überversorgung und Medikalisierung kommt es im Praxisalltag häufig. Woran das liegen könnte, diskutierten Kolleginnen und Kollegen beim DEGAM-Kongress – und überlegten, wie Hausärzte gegensteuern können.
Für die neu zugelassenen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Depemokimab und Elinzanetant hat der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen anerkannt. Ursache war in den meisten Fällen, dass keine geeigneten Studiendaten vorlagen.
Menschen aller Altersgruppen sind von Einsamkeit betroffen. Daten einer großen BiB-Analyse zeigen zudem: Emotionale und soziale Einsamkeit folgen unterschiedlichen Altersmustern.
Bei Telekonsilen endet ab sofort eine Übergangsfrist für die Verwendung von Bildübermittlungsdiensten, die nicht von der gematik zugelassen sind. Seit Oktober soll grundsätzlich nur noch KIM dafür benutzt werden.