Diskussion um Honorare für Hirntod-Diagnostik
KÖLN (iss/nsi). Die Vergütung der Hirntoddiagnostik ist zum Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Verband Leitender Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) geworden.
Veröffentlicht:Kern des Streits ist die Frage, ob die DSO das ärztliche Honorar bei der Hirntoddiagnostik in der Vergangenheit vom Ergebnis der Untersuchung abhängig gemacht hat oder nicht.
Der VLK-Transplantationsbeauftragte Professor Gundolf Gubernatis hatte zwischen 2005 und 2007 - im Februar dieses Jahres in einem Interview mit der "Ärzte Zeitung" und Anfang März bei einer Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses zum Gewebegesetz - kritisiert, die DSO vergüte den zweiten Hirntoddiagnostiker, wenn er aus der Klinik des potenziellen Spenders stammt, nur, sofern der Hirntod festgestellt wird.
Aufgrund der Äußerungen in der "Ärzte Zeitung" und vor dem Bundestagsausschuss beantragte die DSO eine einstweilige Verfügung gegen Gubernatis wegen falscher, Ruf schädigender Tatsachenbehauptungen und hatte eine Vertragsstrafe von 15000 Euro gefordert. Das Landgericht Frankfurt hat die einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Eine Klage in der Hauptsache ist aber nach Angaben der DSO in Vorbereitung.
Im Gegenzug hat der VLK bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Strafanzeige gegen den DSO-Vorstand gestellt wegen der Abgabe falscher eidesstaatlicher Versicherungen im Zusammenhang mit dieser Auseinandersetzung.
Der VLK sei nicht gewillt hinzunehmen, dass sein Transplantationsbeauftragter in seiner Tätigkeit als Einzelsachverständiger persönlich diskreditiert werde, sagte VLK-Präsident Professor Hans Fred Weiser. "Ziel der DSO ist offenbar, Systemkritiker mundtot zu machen und auf diese Weise dem VLK den Fachexperten zu entziehen." Gubernatis könne belegen, dass seine Äußerungen vor dem Ausschuss sachgerecht waren, betonte VLK-Geschäftsführer Gerd Norden. Das bestreitet die DSO. "Jeder Arzt bekommt unabhängig vom Ergebnis sein Geld. Auch die Höhe des Honorars hängt nicht etwa davon ab, dass die Diagnose auf Hirntod lautet", so Sprecherin Birgit Blome.
In der Vergangenheit sei das anders gewesen, erklärte Gubernatis dem Gericht. Erst nach der Klage im März habe die DSO den Vergütungsmodus möglicherweise neu geregelt. Wenn dies so wäre, werde er das künftig auch so darstellen. Die Anwälte der DSO prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen den VLK, wenn die "schwer wiegende, ja Menschleben gefährdende Aussage" wiederholt werde, so DSO-Sprecherin Blome.