GKV zahlt für religiöse Beschneidung nicht

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BREMEN (cben). Immer mehr Eltern in Bremen drängen Kinderärzte oder Urologen aus religiösen Gründen dazu, ihre Kinder zu beschneiden. Das teilte die KV Bremen (KVHB) mit und stellte klar: Die GKV zahlt die Beschneidung nicht. Die Aufklärung darüber stoße allerdings oft auf Unverständnis, so die KVHB.

"Ein solcher Eingriff ist in der Regel medizinisch nicht indiziert und darf nicht zu Lasten der GKV ausgeführt werden. Der Arzt muss ihn ablehnen", erklärt Dr. Till Spiro, Vorsitzender der KVHB.

"Juristisch stehen religiös oder rituell motivierte Beschneidungen der Vorhaut im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Religionsfreiheit, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem elterlichen Erziehungsrecht", hieß es. Über die Bewertung der drei Rechtskreise streiten die Sachverständigen.

Die Regeln zum letzten Punkt allerdings sind glasklar: Die so genannte Zirkumzision dürfe nur dann vorgenommen werden, wenn sie medizinisch notwendig ist, zum Beispiel bei wiederkehrenden Entzündungen der Harnwege oder einer Vorhautverengung. "Es geht hier nicht um eine Bewertung der Motivationslage von Eltern, die ihre kleinen Söhne beschneiden lassen wollen, sondern um die schlichte Feststellung, dass die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten nur für medizinisch indizierte Behandlungen einstehen kann und darf", argumentiert Spiro, "diese ist bei religiös motivierten Beschneidungen nicht gegeben. Ein Arzt, der gegen diesen Grundsatz verstößt, riskiert gegebenenfalls erhebliche juristische Folgen."

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