Wichtige Formalität
Bei manchen Transitreisen ist Gelbfieberimpfung nötig
Aktuelle WHO-Bestimmungen sehen bei der Gelbfieberimpfung Änderungen für Transitreisende vor. Dabei ist einiges zu beachten, unter anderen Flugrouten und Transit-Aufenthalte.
Von Benjamin Rempe und Privatdozent Tomas Jelinek
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist bei Reisen nach Südamerika und Afrika häufig nicht nur medizinisch, sondern auch formal indiziert. Dabei ist zu beachten, dass eine Gelbfieberimpfung an den Grenzen nur anerkannt wird, wenn sie von einer zertifizierten Gelbfieberimpfstelle durchgeführt wurde.
Weiterhin müssen zwischen der Lebendimpfung und dem Reisebeginn mindestens zehn Tage liegen.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist häufig auch erforderlich, wenn man aus einem GelbfieberRisikogebiet in ein anderes Land reisen will. Die aktuellen Bestimmungen der WHO beschreiben nun zusätzlich Vorschriften für Transitreisende.
Bei einer Zwischenlandung oder beim Umsteigen hält sich der Passagier auf dem Flughafen im sogenannten Transitbereich auf. Liegt der Flughafen in einem Gelbfieber-Risikogebiet, so ist in einigen Ländern nach diesem Transitaufenthalt ein Gelbfieber-Impfnachweis nötig.
Fliegt man etwa nach Jamaika und muss dafür in Venezuela umsteigen, ist nun für die Einreise in den Inselstaat ein Nachweis über eine Gelbfieberimpfung nötig.
Jamaika gilt als gelbfieberfrei und bei einem Direktflug, beispielsweise aus den USA, wäre kein Nachweis erforderlich.
Durch den kurzen Zwischenstopp im Gelbfieber-Risikogebiet Venezuela wird bei der Grenzkontrolle in Jamaika dieser Nachweis notwendig.
Aufgrund der vielen Variablen sollten Ärzte bei der reisemedizinischen Beratung immer auch die Flugroute, Transit-Aufenthalte und eine dadurch eventuell notwendige Gelbfieberimpfung thematisieren.
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