Blutprobe soll ohne Richteranordnung möglich werden

HANNOVER/BERLIN (fst). Das Land Niedersachsen will erreichen, dass Personen auch ohne richterliche Anordnung Blut entnommen werden darf. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am 6. November im Bundesrat debattiert werden.

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Blutentnahme auf dem Polizeirevier: Nach den Plänen aus Niedersachsen soll dies ohne Richtererlass möglich sein.

Blutentnahme auf dem Polizeirevier: Nach den Plänen aus Niedersachsen soll dies ohne Richtererlass möglich sein.

© Jochen Tack / imago

Statt durch einen Richter sollen künftig auch der Staatsanwaltschaft und Polizei das Recht gegeben werden, eine Blutprobe anzuordnen, um Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamente im Blut nachzuweisen.

Bislang steht die Anordnung einer Blutprobe nach Paragraf 81 a Strafprozessordnung grundsätzlich dem Richter zu. Staatsanwaltschaft und Polizei dürfen dies bislang nur, wenn der Untersuchungserfolg durch Verzögerung gefährdet wird.

Diese Bestimmung habe "zu erheblichen Unsicherheiten in der alltäglichen Rechtsanwendung geführt", heißt es zur Begründung. Zudem habe der zuständige Richter in der Regel "weder einen Entscheidungs-, noch einen Ermessensspielraum". Der Richter müsse sich regelmäßig "auf die telefonischen Angaben des Polizeibeamten vor Ort verlassen".

Der Deutsche Richterbund hat die Initiative Niedersachsens begrüßt, da der "Richtervorbehalt als rechtsstaatliches Kontrollinstrument" gestärkt werde, sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank.

In der derzeitigen Rechtslage werde der Richtervorbehalt "zur bloßen Formalie abgewertet". Die ärztliche Blutentnahme stelle zudem einen "vergleichsweise geringen körperlichen Eingriff dar".

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