Pflege: 73.000 erhalten Mindestlohn

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Von den bundesweit 520.000 Beschäftigten, die ambulant oder stationär in der Pflege tätig sind, profitieren rund 73.000 vom gesetzlichen Mindestlohn, 13.000 davon im Osten. Dieser beträgt in Ostdeutschland 7,50 Euro, in den alten Ländern 8,50 Euro. Das hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hin erklärt.

Bundesweit gab es im März 2010 etwa 9400 Vollzeitbeschäftigte in der Pflege, die ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen, also sogenannte "Aufstocker".

Für die Grünen bezeichnete deren pflegepolitische Sprecherin Elisabeth Scharfenberg den Mindestlohn als "notwendig". Er trage dazu bei, einen "weiteren Verfall der Attraktivität der Pflegebranche aufzuhalten".

Seit 1. August 2010 ist die so genannte Pflegearbeits-Bedingungs-Verordnung in Kraft, die den Mindestlohn regelt. In der stationären Pflege beträgt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst 14,17 Euro, in der ambulanten Pflege 13,57 Euro.

Die Regierung erklärt, auch für Leiharbeitskräfte werde eine Regelung angestrebt. Derzeit werde das Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz novelliert und befinde sich in der Abstimmung. Damit soll die Europäische Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt werden.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zukunftstechnologien

Bayerischer „Digitalpakt Pflege“ unterzeichnet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Suche nach Alternativen

Marktrücknahme von Humaninsulinen: Das sind Ihre Optionen

Lesetipps
Zeigt sich empört über Tweet des Gesundheitsministers: CDU-Chef Friedrich Merz am Mittwoch im Deutschen Bundestag.

© Michael Kappeler/dpa

Streit um Migrationspolitik

Umstrittener Tweet: Merz nimmt Lauterbachs Entschuldigung nicht an

„Sicherstellen, dass kein hausärztliches Honorar verloren geht“: Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

© Marc-Steffen Unger

Interview über aktuelle Pläne der Politik

KBV-Vize Hofmeister: Gesetzentwurf zur Entbudgetierung hat Tücken

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung