Mechthild Bach: Chronologie eines Gerichtsverfahrens
Mai 2003: Die AOK erstattet Strafanzeige gegen die Internistin Mechthild Bach. Die Ärztin soll in der Zeit zwischen Dezember 2001 und Mai 2003 Patienten in einer Belegklinik in Hannover-Langenhagen durch überhöhte Gaben von Morphium und Diazepam getötet haben. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein.
Juli 2003: Der Ärztin wird wegen Verdachts auf Sterbehilfe von der Bezirksregierung die Approbation entzogen. Die Ärztekammer Niedersachsen stellt sich vor die Internistin.
August 2003: Ein Gutachter soll für die Staatsanwaltschaft mehrere Sterbefälle untersuchen.
Februar 2004: Mechthild Bach wird festgenommen und gegen Kaution im März wieder frei gelassen.
Juli 2005: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen achtfachen Totschlags. Zuvor sind mehrere Gutachten und Gegengutachten erstellt worden, die zu völlig unterschiedlichen Einschätzungen kommen, ob sich Bach schuldig gemacht hat.
Februar 2008: Beginn des ersten Prozesses gegen die Ärztin, der allerdings wegen Erkrankung des vorsitzenden Richters platzt.
Oktober 2009: Der zweite Prozess beginnt.
Januar 2011: Das Gericht erklärt in einer vorläufigen Einschätzung, dass in zwei der zu verhandelnden 13 Todesfälle von Bachs Patienten auch eine Verurteilung der Ärztin wegen Mordes in Betracht komme.
Januar 2011: Mechthild Bach nimmt sich mit Morphium das Leben. (fuh)
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