Sachverständige im Bundestag uneins über Zulässigkeit der PID

Der Gesundheitsausschuss lässt am Mittwoch Fachleute zur Präimplantationsdiagnostik zu Wort kommen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Unter dem Mikroskop werden Spermien in Eizellen injiziert: Viele Ärzte fordern klare Regeln für den Umgang mit der PID.

Unter dem Mikroskop werden Spermien in Eizellen injiziert: Viele Ärzte fordern klare Regeln für den Umgang mit der PID.

© dpa

BERLIN. "Ein völliges Verbot der PID wäre mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren." Zumindest für den Fall drohender schwerwiegender Erbkrankheiten oder einer drohenden Totgeburt sei der Gesetzgeber aufgrund der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen gezwungen, die Durchführung einer entsprechenden Diagnose zu erlauben.

Dieses Fazit wird der Staatsrechtler Professor Matthias Herdegen von der Universität Bonn am Mittwoch bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ziehen.

Ein Verbot oder eine Beschränkung der PID greife in das Elterngrundrecht ein und berühre das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Ein absolutes Verbot der PID begründe nicht nur für die Eltern, sondern auch für den Arzt einen Zwang zum Nichtwissen.

Ein solches Gebot nehme den Eltern die Möglichkeit, Gesundheitsgefährdungen der Mutter während der Schwangerschaft oder möglichst zeitigen therapeutischen Optionen Rechnung zu tragen, heißt es in der Stellungnahme Herdegens.

Ebenso wie Herdegen hört der Ausschuss die Moraltheologin Hille Haker von der Goethe Universität Frankfurt als Einzelsachverständige. Sie wird dafür plädieren, die PID in Deutschland grundsätzlich nicht zuzulassen, wenn sie der Auswahl von Embryonen mit bestimmten Merkmalen diene, deren Weiterentwicklung verhindert werden solle.

Wenn umgekehrt mittels PID die Entwicklungs- und Lebensfähigkeit eines Kindes festgestellt werden könne, liege eine Abwägungssituation vor, die mit dem grundsätzlichen Verbot nicht abgebildet werden könne. Insgesamt sollen zehn Sachverständige zu Wort kommen.

Der Ausschuss beschäftigt sich ferner mit drei jeweils fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen zur PID: Ein striktes Verbot der PID, eine Zulassung des Verfahrens in engeren Grenzen und die in weiteren Grenzen. Es zeichnet sich eine knappe Mehrheit von 215 Abgeordneten für die Befürworter der PID nach Beratung der Eltern und dem Votum einer Ethikkommission ab.

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