Sanofi weist Betrugsvorwürfe zurück
NEU-ISENBURG (dpa/reh). Der Pharmahersteller Sanofi hat Vorwürfe des "Spiegel" zugewiesen, wonach Mitarbeiter Bestechungsgelder gezahlt haben sollen.
Veröffentlicht:Der Vorwurf: Sie sollen Medikamente, die eigentlich als Hilfslieferung für Nordkorea gedacht gewesen seien, auf den deutschen Markt gebracht und dafür Geld bezahlt haben. Zudem solle es sich um Medikamente gehandelt haben, deren Verfallsdatum offenbar nahte.
Wie Miriam Henn von Sanofi-Aventis Deutschland am Montag auf Anfrage erklärte, sei das Unternehmen nicht Veranlasser, sondern Geschädigter dieses Handelsgeschäfts. Henn: Zunächst einmal gebe es kein separates Lager für Hilfslieferungen, außerdem würden alle Waren über ein ausreichend langes Verfallsdatum von mehr als zwölf Monaten verfügen.
Zudem habe das Unternehmen selbst bereits am 27. Juli 2010 - als Zweifel an der eingehaltenen Zweckbindung für die Lieferung nach Nordkorea aufgekommen seien - gegen einen Pharmagroßhändler in Norddeutschland Strafanzeige gestellt und die Geschäftsbeziehungen abgebrochen.
Bei den Hilfslieferungen habe es sich um Ware gehandelt, die von Nordkorea gewünscht gewesen sei. "Einige wenige gewünschte Medikamente mit einer Laufzeit von mehreren Monaten wurden dabei zu einem symbolischen Preis von einem Cent abgegeben, also gespendet", so Henn.
Henn stellt aber auch noch einmal klar, dass die übrige Ware, die mit 20 Prozent Rabatt zweckgebunden an einen Pharmagroßhändler in Norddeutschland geliefert worden sei, gleichzeitig und mit demselben Verfallsdatum zum Normalpreis an den deutschen Großhandel geliefert worden sei.
Henn: "Es wäre für Sanofi unsinnig, das eigene Deutschlandgeschäft durch die Gewährung von Rabatten und Provisionen an Dritte zu schmälern."
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Verden, sagte am Sonntag, dass 750.000 Euro an einen früheren Pharma-Manager geflossen sein sollen, der im Auftrag der betroffenen Hilfsorganisation "Viva Westfalen hilft" tätig war.
Ob dahinter System steckt, sei noch unklar: "Das ist Gegenstand der Ermittlungen."