Kinderwunsch: Bund soll ein Viertel der Kosten tragen

Mecklenburg-Vorpommern legt im Bundesrat ein "Kinderwunsch-Förderungsgesetz" vor. Der Bund soll - zusätzlich zum 50-Prozent-Anteil der Krankenkassen - ein Viertel der Kosten für die betroffenen Paare übernehmen.

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Die Kinderwunsch-Behandlung, hier eine menschliche Eizelle, wird seit dem Jahr 2004 nur noch anteilig von den Krankenkassen bezahlt.

Die Kinderwunsch-Behandlung, hier eine menschliche Eizelle, wird seit dem Jahr 2004 nur noch anteilig von den Krankenkassen bezahlt.

© dpa

BERLIN (fst). Der Bund soll 25 Prozent der Kosten für eine Kinderwunsch-Behandlung übernehmen, sodass der finanzielle Eigenanteil der Paare von 50 auf 25 Prozent sinkt. Dies sieht ein Gesetzentwurf Mecklenburg-Vorpommerns vor, den die Landesregierung im Bundesrat eingebracht hat. Er kann frühestens am 23. September im Plenum der Länderkammer beraten werden.

Die Erfüllung eines Kinderwunsches solle "nicht länger von der Vermögens- und Einkommenssituation der betroffenen Paare abhängig sein", heißt es in dem Antrag. Zusätzlich zum 50-prozentigen Zuschuss von den Kassen soll der Bund den Kassen weitere 25 Prozent der Kosten erstatten.

Seit 2004 müssen Paare die Hälfte der Kosten für eine Kinderwunsch-Behandlung selber tragen. 50 Prozent der Kosten übernehmen die gesetzlichen Kassen für die ersten drei Behandlungszyklen - wenn die Frau nicht älter als 40 Jahre ist. Der Eigenanteil der Paare beträgt bei den ersten drei Versuchen im Durchschnitt 4800 Euro.

Paare mit Kinderwunsch nehmen nach einer Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung deutlich seltener als in anderen EU-Staaten reproduktionsmedizinische Hilfe in Anspruch. So würden beispielsweise in Dänemark 4,2 Prozent aller Kinder nach einer IvF geboren, in Deutschland seien es 1,65 Prozent.

Sachsen zahlt Pauschalen

Im Jahr 2008 war bereits ein Vorstoß Saarlands, Sachsens und Thüringens im Bundesrat gescheitert. Die Länder hatten sich dafür ausgesprochen, dass die künstliche Befruchtung wieder vollständig von den Kassen gezahlt wird. Unterdessen haben Sachsen und Sachsen-Anhalt eigene Landesförderprogramme aufgelegt, durch die Paare finanzielle Unterstützung erhalten können.

Sachsen zahlt für den zweiten und dritten Behandlungzyklus eine Pauschale von bis zu 900 Euro, für die vierte Behandlung wird ein Zuschuss von 1600 bis 1800 Euro gezahlt.

Das IGES-Institut hat im Jahr 2009 in einer vom Unternehmen Merck in Auftrag gegebenen Studie berechnet, dass - je nach Szenario - jährlich bundesweit zwischen 4300 bis 7900 Kinder zusätzlich geboren werden könnten, wenn die Kassen die Kosten so übernehmen würden, wie das bis 2003 der Fall gewesen ist. Die Kosten für den Bundeshaushalt würden nach Berechnungen von IGES je nach Szenario 41 bis 85 Millionen Euro pro Jahr betragen

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Kommentare
Uwe Schneider 24.08.201109:00 Uhr

Assistierte Reproduktion ist palliative Behandlung

Nicht der unerfüllte Kinderwunsch, wohl aber organisch bedingte Fruchtbarkeitsstörungen sind jedenfalls dann eine Krankheit, wenn diese über die alterbedingte Fruchtbarkeitsminderung hinaus gehen. Und davon gibt es auch viele Fälle. Diese lassen sich zwar nur selten kausal, wohl aber symptomatisch-palliativ durch assistiere Reproduktion behandeln. In anderen Bereichen, z.B. der Schmerzmedizin, ist auch nicht umstritten, dass palliative Therapien ebenso der Behandlung von Krankheiten dienen wie kausale. Insofern ist dem Kommentar von Herrn Dr. Schrader zu widersprechen. Freilich ist der Krankheitsbegriff in Grenzfällen (sehr später Kinderwunsch, wobei in der GKV bei der Frau immerhin schon mit 40 Schluss ist) unbestimmt. Für sich allein determiniert er auch nicht in jedem Fall die Einstandspflicht der GKV. Der Gesetzgeber kann jedenfalls in Grenzfällen, wie bei der künstlichen Befruchtung geschehen, Leistungsbeschränkungen vornehmen. Dabei geht es dann aber um die Frage, ob dies Aufgabe der GKV oder des Staates ist und nicht darum, ob es Aufgabe der Medizin ist. Aufgabe der Medizin ist es organisch bedingte Leiden zu lindern, sei es auch durch die Erfüllung eines Kinderwunsches mittels assistierter Reproduktion.

Dr. Ralf Schrader 23.08.201112:51 Uhr

Kinderwunsch ...

... ist keine Krankheit. Aufgabe der Medizin ist es, Krankheiten zu heilen und nicht soziale oder gesellschaftliche Defekte symptomatisch zu reparieren. Aufgabe der Krankenkassen, wenn es die überhaupt braucht, ist es, heilende Medizin zu finanzieren. Sogenannte ''Reproduktionsmedizin'' gehört da nicht rein, Suchtbehandlung eben so wenig. Jeder löst seine Probleme mit seinen Mitteln, die Gesellschaft mit gesellschaftlichen, die Wirtschaft mit wirtschaftlichen und die Sozialgemeinschaft mit sozialen Mitteln. Medizin ist nicht dazu da, Defizite über- oder nebengeordneter Schichten zu mindern. Der zu späte Kinderwunsch hat gesellschaftliche Ursachen, das geht uns nichts an.

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