Länder einigen sich im Bundesrat über Organspende
DÜSSELDORF (iss). Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich für eine Erklärungslösung bei der Organspende ausgesprochen und ist damit dem auf der Gesundheitsministerkonferenz im Juni gefundenen Kompromiss gefolgt.
Der Versuch des Landes Nordrhein-Westfalen, über den Ausschuss einen Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes auf den Weg zu bringen, blieb dagegen erfolglos.
Bei Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses
Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs wollte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) den politischen Entscheidungsfindungsprozess über die Organspende voran treiben. Nach ihrem Vorschlag soll jeder bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses seine Haltung zur Organspende darlegen.
Er soll erklären, ob er Spender sein möchte oder nicht, oder ob er noch unentschlossen ist und die Entscheidung den Angehörigen überlässt. Das Votum sollte im Melderegister hinterlegt werden und jederzeit änderbar sein.
"Das ist sicher nur ein möglicher Weg. Aber wir müssen endlich mit Hilfe einer Diskussionsgrundlage zu einem Ergebnis kommen", sagte Steffens. Die Menschen müssten verpflichtet werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Keine Mehrheit für eine Widerspruchslösung
Für eine Widerspruchslösung -wer nicht ausdrücklich widerspricht gilt als Organspender - gebe es in Deutschland derzeit keine Mehrheit, sagte Steffens. "Wir müssen zunächst eine inhaltliche Diskussion führen, aufklären und Akzeptanz für die Organspende schaffen."
Bei der Information der Bevölkerung sieht die Ministerin gerade die Hausärzte in der Pflicht. "Wenn es zu einer Erklärungslösung kommt, wird es in den Praxen eine andere Nachfrage geben", sagte sie.
Gibt es im Gesundheitswesen einen breiten Rückhalt für die Organspende, wird sich auch die Spendebereitschaft in der Bevölkerung erhöhen, glaubt Steffens.
Sie hat die Vorschläge aus NRW in einem Schreiben auch den Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestags vorgestellt.