Bahr lädt zur Organspende ein

Daniel Bahr drängt darauf, die Organspende neu zu regeln. Jetzt bittet der Gesundheitsminister die Opposition an den Tisch mit Union und FDP. Sein Plan: Die Bürger sollen immer wieder mit der Organspende konfrontiert werden.

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Gesundheitsminister Daniel Bahr spricht sich beim Thema Organspende für die Entscheidungslösung aus.

Gesundheitsminister Daniel Bahr spricht sich beim Thema Organspende für die Entscheidungslösung aus.

© Maurizio Gambarini / dpa

BERLIN (fst/af). Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) drängt auf eine Neuregelung der Organspende.

In einem Schreiben an die Chefs aller Bundestagsfraktionen - außer der Linksfraktion -, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt, wirbt Bahr für die Entscheidungslösung und hat dafür einen konkreten Formulierungsvorschlag erarbeiten lassen.

Nach Ansicht Bahrs könnten entsprechende Änderungsanträge an die Novelle des Transplantationsgesetzes angehängt werden, über die der Bundestag zurzeit ohnehin berät.

Ohne Zwang und Druck mit dem Thema Organspende umgehen

Im Oktober waren fraktionsübergreifende Gespräche vorläufig am Streit darüber gescheitert, wie viel Druck auf Bürger ausgeübt werden soll, um sie zu einer Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu motivieren.

Nun spricht sich Bahr dafür aus, die Bürger "wiederkehrend mit der Organspende zu konfrontieren (...), ohne auf Zwang oder Druck bei diesem sensiblen Thema setzen zu müssen".

Behörden und Kassen sollen Menschen über Organspende informieren

Zum einen sollen Bund und Länder verpflichtet werden, Bürgern bei der Ausgabe von amtlichen Dokumenten (Personalausweis, Führerschein) auch einen Organspendeausweis und entsprechendes Infomaterial zu übermitteln.

Gleichermaßen sollen gesetzliche und private Krankenkassen die Versicherten zu einer Erklärung auffordern, wenn sie Krankenversichertenkarten oder elektronische Gesundheitskarten ausgeben.

An der bisherigen Zustimmungslösung will Bahr nicht rütteln. Doch konsequenter als bisher soll Bürgern vermittelt werden, dass sie das Entscheidungsrecht über eine Spende an ihre nächsten Angehörigen delegieren, wenn sie sich nicht selbst entscheiden.

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